Eine Generalstaatsanwaltschaft hat mehrere unterschiedliche Aufgaben. Zum einen ist sie im Bereich der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Generalstaatsanwaltschaft" tätig. Außerdem erledigt sie unter der Bezeichnung "Der Generalstaatsanwalt in Hamm" als Mittelbehörde Verwaltungsaufgaben. Die Aufgabenschwerpunkte in beiden Bereichen sind Folgende:

 

 

 

Mitwirkung in vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen

Als "Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht" (so auch die Bezeichnung in den §§ 141 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes) wirkt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm in allen vom Oberlandesgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster zu entscheidenden Strafsachen mit und stellt ihre Anträge. Dazu gehören insbesondere die Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte und die von Amts wegen nach sechsmonatiger Untersuchungshaft (und danach spätestens alle drei Monate) vorzunehmende Haftprüfung nach §§ 121, 122 der Strafprozessordnung.

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Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

In Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm u.a. über die Bewilligung von aus dem Ausland eingehenden Ersuchen und die Weiterleitung von inländischen Ersuchen zu entscheiden.

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Fach- und Dienstaufsicht

Eine wichtige Aufgabe des Generalstaatsanwalts in Hamm ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks und damit über alle ihm unterstellten Bediensteten. Diese bezweckt eine einheitliche und gleichmäßige Rechtsanwendung. Sie erfolgt insbesondere durch die Entscheidung über Beschwerden gegen eine von einer Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Außerdem wird die Fach- und Dienstaufsicht durch Auswertung aller von den nachgeordneten Behörden erstatteten Berichte und durch regelmäßige Geschäftsprüfungen der Staatsanwaltschaften des Bezirks wahrgenommen.

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Der Generalstaatsanwalt als Mittelbehörde

Als Verwaltungsbehörde ist der Generalstaatsanwalt in Hamm zuständig für Personal- und Haushaltsangelegenheiten seines Bezirks. Ebenso trifft er für seinen Bezirk Grundsatzentscheidungen in Fragen der Behördenorganisation und des Einsatzes von Informationstechnik (IT). Hinzu kommen andere Zuständigkeiten einer Mittelbehörde in Verwaltungsangelegenheiten.

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Sonstige Aufgaben

Sonstige Aufgaben des Generalstaatsanwalts in Hamm sind

  • die Bearbeitung von gegen das Land geltend gemachten Entschädigungsansprüchen wegen Strafverfolgungsmaßnahmen und
  • die Vertretung des Landes in Zivilprozessen.

 

Sonstige Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft sind

  • die Bearbeitung von und Mitwirkung in Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte.

 

Die drei Generalstaatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen haben darüber hinaus bezirksübergreifende Aufgaben:

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm bearbeitet landesweit:

  • Anträge auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Justizverwaltungsakten auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (z.B. in Strafvollstreckungssachen);
  • Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern im Zusammenhang mit der Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe;

  • Berufungssachen beim Anwaltsgerichtshof,
  • die Aufgaben der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöfpung (ZOV NRW).

 

Zudem obliegt ihr die Projektleitung der Justiz-Auktion externer Link, öffnet neues Browserfenster .

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist landesweit zuständig für die Bearbeitung von berufsgerichtlichen Verfahren gegen Steuerberater sowie als Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften. Außerdem ist sie als Behörde, in deren Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat, landesweit zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Staatsschutzdelikten, beispielsweise wegen Hochverrats, Friedensverrats, Landesverrats oder Straftaten gegen die äußere Sicherheit, soweit diese nicht im Rahmen der Bundesgerichtsbarkeit vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln vertritt landesweit die Justizverwaltung in Verfahren nach § 111 der Bundesnotarordnung und ist für Berufungs- und Rechtsbeschwerdeverfahren in Rheinschifffahrtssachen zuständig.