Inhalt 

1. Einstellungsvoraussetzungen
2. Die Bewerbung
3. Bewerbungsunterlagen
4. Der Vorstellungstermin
5. Nach der Einstellung
6. Kontakt

 

 

Einstellungsvoraussetzungen

Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die 9,0 Punkte und mehr im zweiten Staatsexamen erzielt haben oder sich bei mehr als 7,75 Punkten durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. 

Befristet bis zum 31.12.2025 können zudem auch Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die im zweiten Staatsexamen mindestens 7.0 Punkte erzielt haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation und besondere Studienleistungen im Bereich des Strafrechts.

Darüber hinaus müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Gemäß § 9 DRiG darf in das Richterverhältnis nur berufen werden, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintritt,
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7 DRiG),
  • über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

 

Die Befähigung zum Richteramt setzt gemäß § 5 DRiG voraus:

  • ein rechtswissenschaftliches Studium (§ 5 a DRiG) mit Abschluss der 1. Staatsprüfung,
  • den Vorbereitungsdienst (§ 5 b DRiG) mit Abschluss der 2. Staatsprüfung.

 

Nach § 14  Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) darf die Bewerberin oder der Bewerber zudem das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen dazu sind in den §§ 14  Abs. 5, 6 und 9 LBG NRW geregelt.

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Die Bewerbung

Die Bewerbung kann formlos, unter Übersendung der üblichen Bewerbungsunterlagen, an den Generalstaatsanwalt in Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm, gerichtet werden.

 

Insbesonders sollte sie folgende Angaben enthalten:

 

  • Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und –ort
  • Anschrift mit Postleitzahl und einer Telefonnummer (ggf. Handynummer und E-Mail Adresse), unter der die Bewerberin/der Bewerber tagsüber erreichbar ist (die Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt normalerweise telefonisch)
  • eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten mit Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde
  • eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten

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Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sollten

  • ein handgeschriebener, nicht tabellarischer Lebenslauf

und folgende Unterlagen in einfacher Ablichtung beigefügt werden:

  • Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
  • Bescheinigung über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung (§§ 56 Abs. 1, 29 Abs. 3 Satz 2 JAG)
  • alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
  • Abiturzeugnis
  • ggf. Unterlagen über eine Promotion

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Der Vorstellungstermin

Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Form eines strukturierten Einzelgesprächs durchgeführt. Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Vorstellungsgespräche werden in der Regel monatlich durchgeführt und jeweils kurzfristig anberaumt.

An dem etwa 45-minütigen Interview nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt oder sein Vertreter, Behördenleitungen zweier  Staatsanwaltschaften des hiesigen Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrats teil.

Inhaltlich bezieht sich das Einzelinterview u.a. auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Dabei werden teilweise auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert.

 

Nach dem Vorstellungstermin

Im Anschluss an den Vorstellungstermin erhalten Bewerberinnen und Bewerber in der Regel noch am selben Tage telefonisch Nachricht darüber, ob sie eingestellt werden sollen oder nicht.
Sofern eine Einstellung erfolgen soll, sind von den Bewerberinnen und Bewerbern noch folgende ergänzende Unterlagen einzuholen/auszufüllen und einzureichen:

  • ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes des Wohnortes

  • ein Führungszeugnis

  • Antrag auf Übernahme in den Probedienst nebst Anlagen (Muster werden am Tag des Vorstellungsgesprächs erläutert/übergeben).

 

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Nach der Einstellung

Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 DRiG) eingestellt.

Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Abs. 1 DRiG) erfolgt der Einsatz bei einer Staatsanwaltschaft des hiesigen Geschäftsbereichs, wobei während dieser Zeit gegebenenfalls auch ein Wechsel zu einer anderen Staatsanwaltschaft im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Betracht kommen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Laufbahnwechsel.

Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a DRiG).

Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen gewährt.

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Kontakt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an :

 

Generalstaatsanwalt in Hamm
Heßlerstraße 53

59065 Hamm

 

Telefonische Informationen über das Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit im staatsanwaltlichen Dienst im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erhalten Sie unter den nachstehenden Rufnummern:

 

Herr Oberregierungsrat Baumann 02381 272-7119

Herr Justizamtsrat Schlecht 02381 272-7181

 

Weitere Informationen zum Berufsbild der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Rubrik "Berufsbilder" externer Link

 

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