Am Eingang des Oberlandesgerichts Hamm wird eine Personen- und Gepäckkontrolle durchgeführt. Sie ähnelt der Kontrolle an einem Flughafen.
Durch diese Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen.
Alle Taschen, Pakete und sonstige Behältnisse werden durch den Einsatz einer Sonde (Metalldetektor) sowie einer Gepäckdurchleuchtungsanlage auf Waffen jeder Art (Schuss-, Schlag- oder Stichwaffen) oder andere gefährliche Gegenstände hin kontrolliert. Entsprechend identifizierte Gegenstände werden eingezogen oder in Verwahr genommen.
In dem Gebäude und auf dem Gelände des Oberlandesgerichts besteht ein Ton- und Bildaufzeichnungsverbot. Mitgeführte Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte werden deshalb in Verwahr genommen. Gestattet ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Bedienstete sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Weitere Ausnahmen kann der Sicherheitsbeauftragte oder der Pressesprecher des Oberlandesgerichts zulassen. Mobiltelefone dürfen mitgeführt werden.
Größeren Gruppen (mehr als 20 Personen) wird eine vorherige Anmeldung gegenüber der Geschäftsleitung oder dem Pressesprecher des Oberlandesgerichts empfohlen.
Vor allem zu den Stoßzeiten von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr sowie 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr können die Wartezeiten bis zu 15 Minuten betragen. Rechnen Sie diese mögliche Wartezeit bitte unbedingt ein, damit Sie pünktlich zum Termin erscheinen und mögliche Nachteile einer Verspätung vermeiden können. |