Herzlich willkommen bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm

 

Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Behörde. Erlauben Sie mir, Ihnen einen kurzen Überblick über die Geschichte, die Aufgaben und den Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zu geben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm gibt es seit dem Jahr 1849, nachdem im selben Jahr das damalige Rechtswesen reformiert wurde. 29 Jahre nach der Verlegung des Oberlandesgerichts von Kleve nach Hamm trat der Erste Oberstaatsanwalt in Hamm  - so lautete die damalige Dienstbezeichnung - sein Amt an. 

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ist mit rund neun Millionen in ihrem Bezirk lebenden Menschen die größte Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Generalstaatsanwaltschaften; in Nordrhein-Westfalen sind es drei: in Hamm, Düsseldorf und Köln. 

Zu dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gehören zehn Staatsanwaltschaften. Bei diesen werden jährlich zwischen 500.000 und 550.000 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte bearbeitet. Derzeit sind ca. 580 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie etwa 180 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte damit betraut, diese Ermittlungsverfahren zu führen, Straftaten aufzuklären, Anklagen zu erheben und sie vor Gericht zu vertreten. Gut 160 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sorgen dafür, dass die von Gerichten verhängten Strafen konsequent vollstreckt werden. 

Insgesamt 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm beschäftigt. 

Als sogenannte Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen übt die Generalstaatsanwaltschaft die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks aus. Eine der zentralen Aufgaben ist die Prüfung von Beschwerden gegen Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft. 

Die Generalstaatsanwaltschaft ist zudem berufen, zu Angelegenheiten der Gesetzgebung Stellung zu nehmen und nach Beteiligung der Behörden ihres Geschäftsbereichs dem Ministerium der Justiz praxisnahe Vorschläge für die Gestaltung von Gesetzentwürfen zu unterbreiten. 

Als Verwaltungsbehörde koordiniert die Generalstaatsanwaltschaft die Interessen der einzelnen Staatsanwaltschaften und trifft u.a. Grundsatzentscheidungen in Fragen der Behördenorganisation sowie des Einsatzes von Informationstechnik. 

Junge Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die nach erfolgreichen juristischen Staatsprüfungen gern Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden möchten, werden hier nach einem Auswahlverfahren eingestellt. 

Sie sind herzlich eingeladen, auf unseren Internetseiten mehr über die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und die Staatsanwaltschaften des „Hammer Bezirks“ zu erfahren.

 

Michael Schwarz
Generalstaatsanwalt